Rechtliches

Alle Eigentümer der zum Verband gehörenden Grundstücke sind Verbandsmitglieder. Die Mitgliedschaft ist kraft Gesetzes an das Eigentum an Grund und Boden gekoppelt. Derzeit hat der Verband rd. 31.200 Verbandsmitglieder.

Die Ammerländer Wasseracht wurde mit dem Gesetz für den Landesteil Oldenburg betreffend der Bildung von Geestwassergenossenschaften vom 09.08.1922 gegründet, s.a. Historie. Bei Inkrafttreten des Niedersächsischen Wassergesetzes am 15.07.1960 blieb der Wasser- und Bodenverband Ammerländer Wasseracht als selbständiger Unterhaltungsverband Nr. 107 als einer von wenigen Verbänden in Niedersachsen unverändert bestehen.

Die Ammerländer Wasseracht ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes vom 12.02.1991, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er ist nach § 64 ff des Nds. Wassergesetzes ein Unterhaltungsverband. Die Aufsichtsbehörde des Verbandes ist der Landkreis Ammerland.

In unserem Downloadbereich finden Sie u.a. auch unsere aktuelle Satzung und die Veranlagungsregeln.