Ihre Mithilfe ist gefragt

Bauwerke an Gewässern

Bitte unterstützen Sie die Ammerländer Wasseracht bei der Durchführung der Gewässerunterhaltung, indem Sie u.a. folgende Grundsätze an Gewässern beachten, die auch als Pflichten in der Verbandssatzung geregelt sind.

zaunamgewaesser
  • Errichten bzw. stellen Sie keine baulichen Anlagen, Nebenanlagen, bewegliche Anlagen (z.B. Komposter, Spielgeräte o.ä.) in einem 5,0 m breiten Gewässerrand- und Unterhaltungsstreifen auf
  • Pflanzen Sie keine Hecken bzw. errichten Sie keine Zäune und Zaunpfähle mit einer Höhe größer 1,20 m im v.g. Streifen

Lagern Sie keine Gartenabfälle, Baustoffe oder sonstige Materialien im Unterhaltungsstreifen

  • Nutzen Sie den Uferstreifen so, dass auch eine maschinelle Gewässerunterhaltung nicht beeinträchtigt wird und das Räumgut aus dem Gewässer im Streifen abgelegt werden kann
  • Halten Sie bei einer landwirtschaftlichen Nutzung ausreichenden Abstand zum Gewässer ein, insbesondere bei Ackerflächen
  • Halten Sie mit hohen Zäunen (höher als 1,20 m) z.B. bei Baumschulflächen, Pferdekoppeln, Tiergehege etc. einen Abstand von mind. 5,0 m zu Gewässer ein
  • Stimmen Sie Anpflanzungen und Zäune jeglicher Art am Gewässer rechtzeitig mit dem Verband ab
  • Einleitungsstellen in Gewässer (z.B. Rohrleitungen rohrimgewaesserzur Oberflächenentwässerung, Überläufe aus Teichanlagen, Abläufe aus Kleinkläranlagen etc.) sind zu befestigen und böschungsgleich herzustellen. D.h., es dürfen keine Anlagenteile in das Gewässerprofil hineinragen

 

VIELEN DANK!