Gewässerunterhaltung

Der Unterhaltungsverband Nr. 107 Ammerländer Wasseracht

ist zuständig für die Unterhaltung der Gewässer mit einer überörtlichen Bedeutung. Dies sind im Verbandsgebiet nahezu 1.100 km so genannter Gewässer II. und III. Ordnung. Die Gewässerunterhaltung hat insbesondere zur Aufgabe, dass im Verbandsgebiet anfallende Wasser schadlos abzuleiten. Dabei sind die Gewässer in einem funktionsgerechten Zustand zu erhalten. Zur Unterhaltung der Gewässer gehört auch der Betrieb und die Unterhaltung der in und an den Gewässern stehenden Anlagen, die zur Abführung des Wassers dienen, z.B. Schöpfwerke und Wehre. Die Unterhaltung umfasst auch ihre Pflege und Entwicklung als Bestandteil des Naturhaushalts. Gewässer sind wesentliche Lebensräume für Pflanzen und Tiere und daher zu schützen und zu erhalten.

Hauptgewässer II. Ordnung sind beispielsweise die Große Norderbäke, Große Süderbäke, Ollenbäke, die Zuläufe des Zwischenahner Meeres wie Otterbäke, Auebach und Halfsteder Bäke. Im mittleren und südlichen Verbandsgebiet die Aue-Godensholter-Nordloher Tief und die Vehne.

Verbandsanlagen

Vom Verband werden folgende Gewässer und Anlagen unterhalten:

  • 586 km Gewässer II. Ordnung
  • 503 km Gewässer III. Ordnung
  • 18 Schöpfwerke
  • 2 Überfallwehre
  • 37 kleinere Stauanlagen und Sohlabstürze
  • 12 Dükerleitungen
  • diverse Sohlschwellen und Sohlgleiten
  • zahlreiche Windschutzanlagen

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG-WRRL), das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) geben vor, dass sich die Gewässerunterhaltung an den Bewirtschaftungszielen auszurichten hat und die Erreichung der Ziele nicht gefährdet wird. Die Ammerländer Wasseracht achtet bei ihren Unterhaltungsmaßnahmen darauf, die Gewässer als Ökosystem zu schützen, zu verbessern und Verschlechterungen zu vermeiden. Laut der EG-WRRL ist ein gutes ökologisches Potenzial für die im Verbandsgebiet als erheblich verändert eingestufte Gewässer herzustellen.